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Warum und wie wird die Qualität der Badegewässer kontrolliert?

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

Organisation der Kontrolle

veröffentlicht am 08.01.2008
 
 
Binnenstrand im Departement Ain
Die Kenntnis der Qualität des Badegewässers im Meer oder in Binnengewässern ist ein Mittel, um jegliches Risiko für die Gesundheit der Badenden zu vermeiden.
Durch die regelmäßige Überwachung der Qualität der Badegewässer ist es möglich, die Auswirkung verschiedener, eventuell vorhandener Einleitungen oberhalb des Badegebiets zu kennen und insbesondere eventuelle Funktionsstörungen in Verbindung mit der Abwasserbehandlung, den Einleitungen verschmutzten Regenwassers, usw., die die Gewässerqualität des Badegebiets beinträchtigen könnten, festzustellen. Die auf diese Art gewonnenen Kenntnisse können den Gebietskörperschaften bei ihren Entscheidungen hilfreich sein, um die Kontrolle der Ursachen der Umweltverschmutzungen, die insbesondere durch eine nicht korrekte Verwaltung der Haushaltsabwässer verursacht werden, zu verbessern.
Die gesundheitliche Kontrolle der Badegewässer wird auf Ebene der Präfektur von den Departementdirektionen für Soziales und Gesundheit (D.D.A.S.S. / D.S.S./D.S.D.S), die dezentralisierte Dienststellen des Gesundheitsministeriums sind, durchgeführt.

Festlegung der Badegebiete

Die sanitäre Kontrolle betrifft alle vom Publikum zugänglichen Gebiete, in denen gewöhnlich eine große Anzahl Personen baden und für die kein Badeverbot erlassen wurde. Die Badegebiete werden gemeinsam vom Betreiber des Badegebiets (Privatperson, Gemeinde, usw.) und der DDASS festgelegt.
In der Praxis handelt es sich um regelmäßig frequentierte Gebiete, in denen während der Badesaison mehr als 10 Personen gleichzeitig baden.
Wissenswertes:
Alle Personen, die einen Badeplatz eröffnen, müssen eine Eröffnungsakte bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Der Bürgermeister gibt diese Akte dann an den Präfekten des Departements und an die DDASS* weiter, damit die Kontrolle organisiert werden kann. Die im Sinne des Gesetzes für die öffentliche Gesundheit (Artikel L0,1332-1 ff.) ausgewiesenen Badeplätze sind Orte, die durch bauliche Anlagen zum Baden anregen (Informationsschilder, Parkplätze, Aufschüttung von Sand, usw.), eine Zone zum Schutz gegen Verschmutzung abgrenzen, wo mindestens zwei sanitären Anlagen vorhanden sind und wo Informationen bezüglich der Sicherheit des Orts und die Analyseergebnisse der sanitären Kontrollen angeschlagen sind.

Wahl der Stelle(n) für die Entnahme der Proben zur Qualitätskontrolle

Die Qualität der Badegewässer wird auf Grundlage der Analyseergebnisse an Proben ermittelt, die an einer von der D.D.A.S.S. und dem Betreiber* festgelegten Stelle entnommen werden. Diese stets identische(n) Entnahmestelle(n) wird (werden) in der von der höchsten Anzahl Badenden frequentierten Zone festgelegt.