Die gesundheitliche Kontrolle der Badegewässer wird auf Ebene der Präfektur von den
Departementdirektionen für Soziales und Gesundheit (D.D.A.S.S. / D.S.S./D.S.D.S), die dezentralisierte Dienststellen des Gesundheitsministeriums sind, durchgeführt.
Die sanitäre Kontrolle betrifft alle vom Publikum zugänglichen Gebiete, in denen gewöhnlich eine große Anzahl Personen baden und für die kein Badeverbot erlassen wurde. Die Badegebiete werden gemeinsam vom Betreiber des Badegebiets (Privatperson, Gemeinde, usw.) und der DDASS festgelegt.
In der Praxis handelt es sich um regelmäßig frequentierte Gebiete, in denen während der Badesaison mehr als 10 Personen gleichzeitig baden.
Die Qualität der Badegewässer wird auf Grundlage der Analyseergebnisse an Proben ermittelt, die an einer von der D.D.A.S.S. und dem Betreiber* festgelegten Stelle entnommen werden. Diese stets identische(n) Entnahmestelle(n) wird (werden) in der von der höchsten Anzahl Badenden frequentierten Zone festgelegt.