Die Probenahmen erfolgen während der Badesaison unter der Leitung der Dienststellen der DDASS oder durch Laboratorien, die eine Zulassung des Gesundheitsministeriums besitzen.
Die gültige Gesetzgebung sieht eine Probennahme 10 bis 20 Tage vor Eröffnung der Badesaison vor und dann eine Mindesthäufigkeit von zwei Proben pro Monat während der gesamten Badesaison. Wenn die Qualität der Badegewässer während den 2 vorangegangenen Jahren mit den gesetzlich festgelegten Normen konform war, kann die Anzahl der Probenahmen reduziert werden, jedoch nicht auf weniger als 1 Probenahme pro Monat.
Wenn während der Saison ein Ergebnis von einer Verschlechterung der Qualität des Badegewässers zeugt, insbesondere von einer Überschreitung der Grenzwerte, werden binnen kürzester Frist bis zur Rückkehr zu einer gesetzeskonformen Situation Kontrollentnahmen durchgeführt, um somit zu gewährleisten, dass kein Gesundheitsrisiko für die Badenden vorliegt.
Die Analysen werden von Laboratorien durchgeführt, die eine Zulassung des Gesundheitsministeriums für die gesundheitliche Kontrolle der Gewässer besitzen. Sie müssen gemäß den gültigen Analysenormen durchgeführt werden.