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Warum und wie wird die Qualität der Badegewässer kontrolliert?

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

Regelung: Änderung

veröffentlicht am 16.04.2008
 
 
Am 15. Februar 2006 haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine neue europäische Richtlinie verabschiedet, die die derzeit gültige Richtlinie ersetzen wird.
Dieser Text sieht vor, auf welche Art und Weise die Mitgliedsstaaten :
  • die Qualität der Badegewässer überwachen und einstufen,
  • die Qualität der Badegewässer verwalten,
  • die Öffentlichkeit informieren.
Die darin festgelegten Regeln betreffen die natürlichen, unbehandelten Gewässer, die als Badegebiete genutzt werden (Schwimmbäder z. B. sind nicht betroffen).

Das wird die neue Richtlinie ändern

Die neue Richtlinie über die Qualität der Badegewässer, die die derzeitige Richtlinie schrittweise ersetzen wird, basiert auf den Verpflichtungen der Richtlinie von 1976, die verschärft und modernisiert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die gesundheitlich relevanten Qualitätsparameter und die Information der Öffentlichkeit.
Diese Richtlinie verstärkt auch das Bewirtschaftungsprinzip der Badegewässer, indem sie ein „Profil“ der Badegewässer einführt. Dieses Profil entspricht einer Ermittlung und einer Untersuchung von Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Badegewässers beeinträchtigen und ein Risiko für die Gesundheit der Badenden darstellen können. Es ermöglicht eine Vorbeugung eventueller Verunreinigungen der Badestelle.
Änderung der Modalitäten der Kontrolle der Qualität der Badegewässer:
  • 2 mikrobiologische Parameter sind zu kontrollieren
  • Mindestens 4 Probenahmen pro Badesaison
Änderung der Modalitäten der Bewertung und Einstufung der Qualität der Badegewässer:
  • Unterschiedliche Qualitätsnormen für Meeresgewässer und Binnengewässer
  • Bewertung der Qualität auf der Grundlage der statistischen Analyse aller Daten bezüglich der Qualität der Badegewässer, die während der laufenden Badesaison und der drei vorhergehenden Jahre erfasst wurden
  • 4 Qualitätsstufen für die Badegewässer
Verringerung des Gesundheitsrisikos für Badende:
  • Strengere mikrobiologische Grenzwerte
  • Anregung der betroffenen Akteure, die Gewässerqualität zu verbessern, um das Schließen von Badegebieten zu vermeiden (Arbeiten an den Abwassersystemen, usw.)
  • Schließung bestimmter nicht konformer Badestellen
  • Maßnahmen zur Überwachung und Bewirtschaftung in Bezug auf Cyanobakterien, Makroalgen und/oder marines Phytoplankton bei Gefahr einer Massenvermehrung
Definition von Profilen für die Badegewässer:
  • Hilfsmittel zur Ermittlung der Verschmutzungsquellen
  • Möglichkeit von Maßnahmen an diesen Quellen, um die Gewässerqualität zu verbessern
Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit:
  • Die informierte Öffentlichkeit wird zum Akteur der Verwaltung der Qualität der Badegewässer
Einige wichtige Daten:
  • Die Umsetzung der Richtlinie in das französische Recht muss bis spätestens 24. März 2008 erfolgen.
  • Die aktuelle Richtlinie wird am 31. Dezember 2014 aufgehoben.
  • Die Profile der Badegewässer sind bis spätestens 2011 zu erstellen.
  • Die erste Einstufung unter Zugrundelegung der Kontrollen von 4 Jahren ist bis zum Ende der Badesaison 2015 abzuschließen.
  • Bis zum Ende der Badesaison 2015 müssen alle Badegewässer zumindest "ausreichend" sein.
  • Eine erneute Überprüfung der Richtlinie ist für spätestens 2020 vorgesehen. Dieser Überprüfung werden die epidemiologischen Untersuchungsergebnisse, Empfehlungen der WHO, die wissenschaftlichen Fortschritte und die Beobachtungen der EU-Mitgliedsstaaten zugrundegelegt.