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Inhaltsverzeichnis

 
 

Fischen zu Fuß

veröffentlicht am 08.01.2008
 
     


 

Warum erfolgt eine sanitäre Überwachung?

Das Ziel der Überwachung besteht in der Bewertung der sanitären Qualität der natürlichen Muschelbestände, die von Privatpersonen aufgesammelt werden können.
Strandschnecken
Die wichtigsten Akteure der sanitären Überwachung der Schalentiere in Frankreich sind das Ifremer (französisches Institut für Meeresforschung), die Departementdirektionen für Gesundheit und Soziales (DDASS) und die Departementdirektionen für Meeresfragen (DDAM). Verschiedene Überwachungsnetze kontrollieren die mikrobiologische Qualität, die Phytoplankton-Qualität und die chemische Qualität der Schalentiere in den Zonen, in denen professionelles oder privates Fischen zu Fuß durchgeführt wird und an den Stätten, an denen Muschelzucht betrieben wird.
Die Gesamtqualität der Fußfischereigebiete wird jedes Jahr anhand aller gemessener Ergebnisse bewertet. Damit wird eine Einstufung der Gebiete in sanitäre Kategorien A, B, C oder D vorgenommen.
Bestimmte Gebiete weisen eine anhaltend gute Qualität, andere eine anhaltend mittelmäßige Qualität auf und wieder andere unterliegen Qualitätsschwankungen aufgrund der Niederschlagsmenge oder momentaner Verunreinigungen.
  • Die Gebiete der Klasse A haben eine gute Qualität,
  • Die Gebiete der Klasse B haben eine mittlere Qualität,
  • die Gebiete der Klasse C haben eine mittelmäßige Qualität, die Schalentiere können einen Teil des Jahres kontaminiert sein,
  • die Gebiete der Klasse D haben eine schlechte Qualität, die Schalentiere weisen dauerhaft eine starke Kontamination auf.
Gemäß den Bestimmungen des code rural (Landwirtschaftsgesetz) ist Freizeitfischen zu Fuß in der Zone A gestattet und in der Zone B vorbehaltlich einer Information des Verbrauchers toleriert (die DDASS empfiehlt, die Schalentiere vor dem Verzehr zu kochen). In den Zonen C und D ist das Sammeln verboten.
Die Fußfischereigebiete können das ganze Jahr über sanitär überwacht werden, um eventuelle Kontaminationen zu erkennen. Bei Überschreitung der gesetzlich zulässigen Normwerte kann das Sammeln durch einen Erlass der Gemeinde oder des Präfekten in den betroffenen Zonen verboten werden, bis die Situation wieder mit den Vorschriften konform ist.
Die Informationen über die Einstufung der Sammelgebiete und die sanitäre Kontrolle können an den Stellen für den Zugang zu den Muschelbeständen und am Rathaus ausgehängt werden.
Wissenswertes:

 

Die Akteure der sanitären Überwachung

  • Das Institut für Meeresforschung IFREMER ist die wissenschaftliche Einrichtung, die mit der ständigen Überwachung der bakteriellen und chemischen Qualität und des Phytoplanktons in den Gewässern für Schalentierzucht und der Schalentiere verantwortlich ist und zu diesem Zweck mehrere spezifische Überwachungsnetzwerke eingerichtet hat: das Netzwerk REMI für die mikrobiologischen Parameter, das Netzwerk REPHY für giftbildendes Phytoplankton und das Netzwerk RNO für die anderen Parameter, insbesondere die chemischen Schadstoffe.
  • Die Stellen der DDASS führen im Rahmen Ihrer Aufgaben des Schutzes der Volksgesundheit die mikrobiologischen Kontrollen der natürlichen Schalentierbestände durch, die von den Privatpersonen aufgesammelt werden können. In bestimmten Departements suchen die DDASS die Muschelbänke ebenfalls nach Schwermetallen ab. Jedoch führen die DDASS keine Überwachung der Phycotoxine durch, denn diese wird vom Ifremer-Institut vorgenommen.
  • Die DDAN sind mit der Regelung der Aquakultur und der Berufs- und Freizeitfischerei beauftragt.
 

Interpretation der Ergebnisse der sanitären Überwachung

     Bakteriologische Kontaminationen

Da die pathogenen Mikroorganismen sehr ungleichmäßig und in verschiedensten Formen (Bakterien, Viren, Protozoen) in den Küstegewässern vorkommen, kontrollieren die DDASS das ganze Jahr über die Mikrobiologie der natürlichen Muschelvorkommen, die von den Freizeitfischern gesammelt werden, durch Entnahme von Bivalvia. Die sanitäre Kontrolle basiert auf der Zählung der Bakterien Escherichia coli (E. coli). Beinahe alle pathogenen Mikroorganismen, die in den Küstengewässern vorkommen, stammen aus den Fäkalien von Menschen oder Tieren und sind dabei stets von großen Mengen E. coli begleitet. Je nach den Ergebnissen der Analysen wird das Sammeln zugelassen, davon abgeraten oder ein strenges Sammelverbot verhängt.
Ergebnisse der Probenahmen
Interpretation
E. coli /100 ml < 230
Freizeitfischen ohne Einschränkung zugelassen
230 < E. coli /100 ml < 4 600
Freizeitfischen zugelassen, jedoch wird davon abgeraten
E. coli /100 ml > 4 600
Freizeitfischen verboten
Ein Gebiet, an dem das Fischen und Sammeln verboten worden war, kann nur dann wieder eröffnet werden, wenn 2 aufeinanderfolgende Probenahmen mit 8 Tagen Abstand < 1 000 E. coli /100 ml ergeben.

     Chemische und biologischen Schadstoffe

Auch die Meeresverwaltung (DDAM) kann das Fischen zu Fuß vorübergehend oder permanent verbieten, wenn die von den Überwachungsnetzwerken des Ifremer gesammelten Ergebnisse und die von den DDASS durchgeführten Kontrollen zeigen, dass die chemischen (insbesondere Schwermetall) und die mikrobiologischen Schadstoffe (giftiges Phytoplankton) die gesetzlich vorgegebenen Normen nicht beachten (Erlass vom 2. Juli 1996, geändert durch den Erlass vom 25. November 1999).
 

Modalitäten für die Einstufung der Fußfischereigebiete

Mangels spezifischer Einstufungskriterien für das Freizeitfischen wenden die DDASS die Bestimmungen der Erlasses vom 21. Mai 1999 bezüglich der Einstufung und der Überwachung der Produktionsgebiete und der Parkgebiete der lebenden Schalentiere an.
Die Kriterien für die Einstufung der Fischereigebiete basieren hinsichtlich der mikrobiologischen Parameter auf der Konzentration an Escherichia coli in den Schalentieren, der ein guter Indikator für das Kontaminationsrisiko mit pathogenen Keimen ist und hinsichtlich der chemischen Parameter auf dem Gehalt an Quecksilber, Kadmium und Blei in den Schalentieren. Allgemein werden die mikrobiologischen Parameter 1 bis 2 mal pro Monat und die chemischen Parameter einmal jährlich kontrolliert. Die Analysen werden von einem zugelassenen Labor in genormter Form an den lebenden Bivalvia durchgeführt. Obwohl sie überwacht werden, fließen die Phytoplankton-Gifte nicht in die sanitäre Einstufung der Fußfischereigebiete ein.
Die Einstufung der Fußfischereigebiete dient als globaler Indikator für die Eignung eines Gebietes zum Freizeitfischen zu Fuß.

     Bakteriologische Parameter

 
Kategorien
Einstufung
Interpretation
E. coli / 100 g CLI*
≤ 230
≤ 1 000
≤ 4 600
≤ 46 000
   
Anzahl der Probenahmen
≥ 90%
≤ 10%
0%
A
Freizeitfischen ohne Einschränkung zugelassen
≥ 90%
≤10%
B
Freizeitfischen toleriert (es wird empfohlen, die Tiere vor dem Verzehr zu kochen)
≥ 90%
C
Freizeitfischen permanent verboten
≤90%
D
Freizeitfischen permanent verboten
* CLI = Fleisch und Flüssigkeit zwischen den Schalenklappen

     Chemische Parameter

Die Fußfischereigebiete werden systematisch in die Kategorie D abgestuft, sobald die folgenden Normwerte überschritten werden:
  • Gesamtquecksilber < 0,5 mg/kg feuchtes Fleisch
  • Kadmium < 1 mg/kg feuchtes Fleisch
  • Blei < 1,5 mg/kg feuchtes Fleisch
Diese Normwerte werden von der europäischen Regelung vom 8. März 2001 festgelegt.