Zugang zur Website des Gesundheitsministeriums Zurück zur Homepage
die baignades.sante.gouv.fr Homepage
Aktuelles
Badewasserqualität
Organisation der Sanitätskontrolle
Ratschläge & Empfehlungen
Wasser & Gesundheit

Warum und wie wird die Qualität der Badegewässer kontrolliert?

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

Interpretation der Ergebnisse

publié le 8 janvier, 2008
 
 

Interpretation der Ergebnisse

Im Laufe der Badesaison

Jedes Analyseergebnis wird mit den Qualitätsgrenzwerten der mikrobiologischen Kriterien in der Tabelle unten verglichen:
  • Das Wasser hat eine gute Qualität, wenn die Ergebnisse unter den Leitwerten liegen,
  • Das Wasser hat eine mittlere Qualität, wenn die Ergebnisse über den Leitwerten, aber unter den zwingenden Grenzwerten liegen,
  • Das Wasser hat eine schlechte Qualität, wenn die Ergebnisse über den zwingenden Grenzwerten liegen.

Gesamtcoliforme Bakterien UFC/100mL

Leitwert = 500
Grenzwert = 10 000
GUT
MITTEL
SCHLECHT
0  
500
 
10000
 

Escherichia coli UFC/100mL

Leitwert = 100
Grenzwert = 2000
GUT
MITTEL
SCHLECHT
0  
100
 
2000
 

Intestinale Enterokokken UFC/100mL

Leitwert = 100
GUT
MITTEL
0
100
 
Bei Überschreiten der Grenzwerte muss per Erlass des Bürgermeisters oder des Präfekten ein Badeverbot verhängt werden. In diesem Fall wird eine Untersuchung durchgeführt, um die Ursachen der Verschmutzung des Badegebiets zu finden.
Wissenswertes:
Alle Kriterien für die Qualität der Badegewässer
  • Richtlinie des Rates Nr. 76-160 vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer;
  • Gesetz über die öffentliche Gesundheit: Artikel L.1332-1 bis 4 und Artikel D.1332-1 bis D.1332-19;
  • Erlass vom 29. November 1991 für die Anwendung der Verordnung Nr. 91-980 vom 20. September 1991 zur Änderung der Verordnung Nr. 81-324 vom 7. April 1981 über die Festlegung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen für Schwimmbäder und Badestellen.
  • Erlass vom 29. November 1991 für die Anwendung der Verordnung Nr. 91-980 vom 20. September 1991 zur Änderung der Verordnung Nr. 81-324 vom 7. April 1981 über die Festlegung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen für Schwimmbäder und Badestellen, geändert durch Erlass vom 11. September 1995.

Mikrobiologische Parameter (5):

Parameter
Leitwert
Grenzwert
Mindesthäufigkeit der Probenahmen
Analyse - Oder Prüfungsverfahren
1
Gesamtcoliforme Bakterien
500 (100ml)
10 000 (100ml)
2/Monat (a)
Norm NF EN ISO 9308-1 oder NF T 90-413
Filtration über Membran und Kultur auf geeignetem Milieu (Milch-Zucker-Tergitol Agar, Endo-Agar, 0,4 %ige Teepol-Nährbouillon); Umpflanzen und Identifizierung verdächtiger Kolonien. Inkubationstemperatur entsprechend der Suche nach gesamtcoliformen Bakterien.
2
E. coli
100 (100ml)
2000 (100ml)
2/Monat (a)
Norm Afnor T 90-433.
NF EN ISO 9308-3
3
Intestinale Enterokokken
100 (100ml)
-
(b)
Norme Afnor T 90-432.
NF EN ISO 7899-1
4
Salmonellen
-
0 (1l)
(b)
Konzentration durch Filtrieren über Membran. Impfen auf Standard-Nährboden. Anreicherung, Überführen auf Isolierungs-Agar-Agar, Identifizierung.
5
Darmviren
-
0 (10l)
(b)
Konzentration durch Filtrieren, Ausflocken oder Zentrifugieren; Bestätigung.
(a) Hat eine in früheren Jahren durchgeführte Probenahme Ergebnisse erbracht, die sehr viel günstiger sind als die Anforderungen dieses Anhangs und ist kein neuer Faktor hinzugekommen, der die Qualität der Gewässer verringert haben könnte, so können die zuständigen Behörden die Häufigkeit der Probenahmen um einen Faktor 2 verringern.
(b) Der Gehalt ist von den zuständigen Behörden zu überprüfen, wenn eine Untersuchung in dem Badegebiet das Vorhandensein dieser Stoffe möglich erscheinen oder auf eine Verschlechterung der Wasserqualität schließen läßt.

   Messung des Parameters obligatorisch


Physikalisch-Chemische Parameter (14) :

Parameter
Leitwert
Grenzwert
Mindesthäufigkeit der Probenahmen
Analyse - Oder Prüfungsverfahren
6
pH
-
6-9 (0)
(c)
Elektrometrie mit Eichung auf pH 7 und 9
7
Färbung
-
Keine anormale Änderung der Farbe
2/Monat (c)
Photometrische Prüfung nach Platinkobalt-Eichskala
8
Mineralöle
-
kein sichtbarer Film auf der Wasseroberfläche, kein Geruch
2/Monat (a)
Besichtigungs- und Geruchsprüfung.
<0.3 mg/l
-
(b)
Extraktion an ausreichendem Wasservolumen und Wiegen des Trockenrückstands
9
Tenside, die auf Methylenblau reagieren
-
Keine anhaltende Schaumbildung
2/Monat (a)
Sichtprüfung.
<0.3 mg/l
-
(b)
Absorptionsspektrophotometrisches Mythylenblauverfahren
10
Phenol
(Phenol-Zahl)
-
Kein spezifischer Geruch
2/Monat (a)
Überprüfung auf spezifischen Geruch nach Phenol.
<0.005
< 0.05
(b)
Absorptionsspektrophotometrie. 4-AAP-Methode (4-Aminoantipyrin).
11
Transparenz
2 m
1 m (c)
2/Monat (a)
Secchi-Scheibe.
12
Teer-Rückstände und schwimmende Körper (e)
keine
-
2/Monat (a)
Sichtprüfung.
13
Gelöster Sauerstoff
80-120
-
(b)
Winkler-Methode oder elektrometrische Methode (Sauerstoffmesser)
14
Ammoniak NH4+
-
-
(d)
Absorptions-Spektrophotometer - Nessler Reagenz - oder Indophenolblau-Methode.
15
Kjeldhal-Stickstoff
-
-
(d)
Kjeldahl-Methode.
16
Pestizide (f)
-
-
(b)
Extraktion mit geeigneten Lösungsmitteln und chromatografische Bestimmung.
17
Schwermetalle (As, Cd, Pb, Hg, Cr VI )
-
-
(b)
Atomabsorption, gegebenenfalls mit vorheriger Extraktion.
18
Cyanide
-
-
(b)
Absorptionsspektrophotometrie mittels spezifischer Reagenzien.
19
Nitrate und Phosphate
-
-
(d)
Absorptionsspektrophotometrie mittels spezifischer Reagenzien.
(a) Hat eine in früheren Jahren durchgeführte Probenahme Ergebnisse erbracht, die sehr viel günstiger sind als die Anforderungen dieses Anhangs und ist kein neuer Faktor hinzugekommen, der die Qualität der Gewässer verringert haben könnte, so können die zuständigen Behörden die Häufigkeit der Probenahmen um einen Faktor 2 verringern.
(b) Der Gehalt ist von den zuständigen Behörden zu überprüfen, wenn eine Untersuchung in dem Badegebiet das Vorhandensein dieser Stoffe möglich erscheinen oder auf eine Verschlechterung der Wasserqualität schließen läßt.
(c) Diese Parameter müssen von den zuständigen Behörden überprüft werden, wenn die Tendenz zur Eutrophierung der Gewässer besteht.
(d) Überschreitung der Grenzwerte bei außergewöhnlichen geographischen oder meteorologischen Verhältnissen vorgesehen.
(e) Holz, Kunststoff, Flaschen, Gefäße aus Glas, Kunststoff, Gummi oder sonstigen Stoffen.
(f) Parathion, HCH, Dieldrin

   Messung des Parameters obligatorisch

 

Nach dem Ende jeder Badesaison

Am Ende der Saison wird eine Rangordnung aller Badegebiete anhand aller Ergebnisse der im Laufe der Saison entnommenen Proben aufgestellt. Für diese Rangordnung werden die folgenden 6 Parameter berücksichtigt:
  • 3 mikrobiologische Parameter: gesamtcoliforme Bakterien, Escherichia coli und intestinale Enterokokken.
  • 3 phyikalisch-chemische Parameter: Mineralöle, Tenside (Schaum) und Phenole.
Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie Nr. 76-160 über die Qualität der Badegewässer, die im Gesetz über die öffentliche Gesundheit in das französische Recht übertragen wurde, werden unter Berücksichtigung des Prozentsatzes an Analyseergebnissen, bei denen für diese 6 Parameter die Leit- und Grenzwerte eingehalten werden, zwei Wasserklassen festgelegt: die konformen Gewässer und die nicht konformen Gewässer. Die Badegewässer sind konform, wenn alle Ergebnisse unterhalb der Grenzwerte bleiben.
In Frankreich unterscheidet die Einstufung der Badegewässer zwischen 4 Qualitätsklassen:
  • die auf europäischem Niveau „konformen“ Gewässer entsprechen den Gewässern guter Qualität der Kategorie A (Beachtung der Leit- und Grenzwerte der europäischen Richtlinie) und den Gewässern mittlerer Qualität der Kategorie B (Beachtung der Grenzwerte);
  • Die "nicht konformen" Gewässer entsprechen den kurzzeitig verschmutzten Gewässern der Kategorie C (zwischen 5 und 33% der Probenahmen einer Badesaison sind nicht mit den Grenzwerten konform) und den Gewässern schlechter Qualität der Kategorie D (mehr als 33 % der Proben sind mit den Grenzwerten nicht konform).
Kriterien für die Einstufung der Qualität der Badegewässer in Frankreich
A
Wasser mit guter Qualität
B
Wasser mit mittlerer Qualität
 
Mindestens 80 % der Ergebnisse von Escherichia coli sind niedriger oder gleich hoch wie der Leitwert
Mindestens 95% der Ergebnisse von Escherichia coli sind niedriger oder gleich hoch wie der Grenzwert
Mindestens 90% der Ergebnisse von fäkalen Streptokokken sind niedriger oder gleich hoch wie der Leitwert
Mindestens 95% der Ergebnisse von gesamtcoliformen Bakterien sind niedriger oder gleich hoch wie der Grenzwert
Mindestens 80% der Ergebnisse von gesamtcoliformen Bakterien sind niedriger oder gleich hoch wie der Grenzwert
Mindestens 95 % der Ergebnisse sind niedriger oder gleich hoch wie die Grenzwerte für Mineralöle, Phenole und Schäume.
 
Mindestes 95 % der Probenahmen beachten den Grenzwert für Escherichia coli und die gesamtcoliformen Bakterien;
Mindestens 95 % der Ergebnisse sind niedriger oder gleich hoch wie die Grenzwerte für Mineralöle, Phenole und Schäume.
Die Bedingungen in Bezug auf die Leitwerte werden vollständig oder teilweise nicht überprüft.
Die Gewässer der Kategorien A und B sind mit der europäischen Regelung konform
C
Gewässer, das kurzzeitig verschmutzt sein kann
D
Wasser mit schlechter Qualität
  Die Grenzwerte werden zwischen 5 und 33,3 % der Fälle überschritten.   Die Grenzwerte werden mindestens jedes dritte Mal überschritten.
In allen Badegebieten, die in einem Jahr in der Kategorie D eingestuft wurden, muss das Baden im folgenden Jahr verboten werden.
Die Gewässer der Kategorien C oder D sind mit der europäischen Regelung nicht konform
 
Wissenswertes:
Hier ist folgendes anzumerken: Wenn an einem Badegebiet weniger als 20 Probenahmen in einer Badesaison durchgeführt werden, reicht eine einzige Überschreitung der Grenzwerte eines einzigen Qualitätsparameters aus, um den Strand in der Kategorie C einzustufen