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Warum und wie wird die Qualität der Badegewässer kontrolliert?

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

Regelung: Änderung

veröffentlicht am 16.04.2008
 
 

Konformität der Badegewässer

Die Badegewässer der Kategorien „hervorragend“, „gut“ und „ausreichend“ sind mit der Richtlinie konform.
Die Gewässer der Qualität „ungenügend“ können vorübergehend als mit der Richtlinie konform gelten, wenn Bewirtschaftungsmaßnahmen folgender Art getroffen werden: Ermittlung der Ursachen dieser schlechten Qualität, Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung, Badeverbot oder ein Abraten vom Baden. Wird ein Badegewässer jedoch in fünf aufeinander folgenden Jahren als "ungenügend" eingestuft, so wird auf Dauer das Baden verboten oder auf Dauer vom Baden abgeraten und diese Gewässer gelten als definitiv nicht mit der Richtlinie konform.
Die Richtlinie setzt sich zum Ziel, bis Ende 2015 für alle Gewässer eine zumindest ausreichende Qualität zu erhalten.

Erstellung der Badegewässerprofile

Die Profile entsprechen einer Ermittlung und einer Untersuchung der Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beinträchtigen können. Diese Studien werden für jedes Badegewässer erstellt und sollen ihre Vulnerabilität und die potenziellen Risikofaktoren für eine Verschmutzung bewerten. Die Studie der Vulnerabilität der Badegebiete ermöglicht die Verbesserung der vorbeugenden Maßnahmen, auf die die Betreiber zurückgreifen können. Das langfristige Ziel besteht darin, dass die Badegebiete durch keinerlei eingebrachte Schadstoffen mehr verschmutzt werden. Diese Profile müssen bis spätestens 2011 erstellt werden.

Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit

Die Richtlinie sieht eine verstärkte Einbeziehung der Öffentlichkeit vor. So ist insbesondere bei der Erstellung der Badegewässerlisten der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, Vorschläge, Bemerkungen oder Reklamationen einzubringen.
In der Nähe der Badestelle sollen die aktuelle Einstufung der Badestelle, die allgemeine, nicht technische Beschreibung unter Zugrundelegung des Badegewässerprofils und Informationen im Fall einer anormalen Situation (Art der Situation und voraussichtliche Dauer) und im Fall eines dauerhaften Badeverbots zugänglich sein. Außerdem müssen andere Informationen gegeben werden, insbesondere über das Internet. Diese Webseiten müssen die Liste der Badestellen enthalten, die Einstufung dieser Badegewässer in den letzten drei Jahren, ihre Risikoprofile und die Ergebnisse der Überwachung.