Pro Badesaison müssen mindestens 4 Probenahmen durchgeführt werden, wobei die Dauer zwischen 2 Probenahmen einen Monat nicht überschreiten darf.
Anhand der Ergebnisse der Analysen über einen Zeitraum von 4 Jahren wird das Badegewässer in eine der folgenden 4 Qualitätsklassen eingestuft: ungenügend, ausreichend, gut und hervorragend.
Die Richtlinie sieht ferner folgendes vor:
- eine Sichtkontrolle auf Verschmutzungen wie etwa teerhaltige Rückstände, Glas oder Kunststoff,
- eine Überwachung der Cyanobakterien, Makroalgen und des Phytoplanktons und der Maßnahmen bei Massenvermehrung der Algen.
Das Vorhandensein dieser Elemente wird für die Einstufung jedoch nicht berücksichtigt.